AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
LEvent Media
Foto und Videoproduktion
Stand, Juli 2013
I. Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen LEvent Media und dem Besteller eines Produktes bzw. einer Dienstleistung (nachfolgend
Auftraggeber) gelten die nachfolgenden “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” in ihrer
zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Stand.
Mit der Abgabe einer Bestellung/eines
Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”
einverstanden.
II. Angebot, Erstgespräch, Auftragserteilung
1. Angebote sind unverbindlich.
2. Ein persönliches Erstgespräch ist kostenlos.
3. Die Auftragserteilung erfolgt mündlich oder schriftlich und ist verbindlich.
4. Bei Nichterteilung eines Auftrages nach dem Erstgespräch hat der Angebotnehmer die
Fahrtkosten zu tragen.
5. Die Fahrtkosten richten sich nach dem amtlichen Kilometergeldsatz (derzeit 0,25 Euro/km)
und beinhalten Hin- und Rückfahrt vom Firmenstandort zum Einsatzort (Drehort, Ort des
Erstgesprächs, Ort der Produktübergabe etc.)
III. Zahlung/Lieferung
1. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer berechnet.
2. 50 Prozent der vereinbarten Summe sind für die feste Buchung des Kameramanns vor dem Drehtermin fällig.
Der Restbetrag ist nach dem Drehtermin, vor Beginn der Schnitt-Arbeiten fällig.
Alle Preisangaben sind endgültig.
3. Die Übergabe des Endproduktes (Rohmaterial und/oder bearbeitetes Filmmaterial auf DVD oder BluRay,
Festplatte oder einem ähnlichen Datenträger) erfolgt nach Zahlungseingang.
4. Lieferfristen und Termine sind unverbindlich. Die Fertigstellung des Videos dauert in etwa 2 bis 6 Wochen
ab Drehtermin und ist von der generellen Auftragslage sowie der Zuverlässigkeit
von technischen Geräten abhängig.
IV. Stornierung
1. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag, so sind folgende Entschädigungen fällig:
bis 3 Monate vor Aufnahmetermin: 10 % des Betrages.
ab 3-1 Monat vor Aufnahmetermin: 30 % des Betrages.
1 Monat-1 Tag vor Aufnahmetermin: 50 % des Betrages.
Am Aufnahmetermin: 100% des Betrages.
2. LEvent Media kann von der vollen
Leistungsvergütung Abstand nehmen, wenn vom Auftraggeber ein verbindlicher
Ersatztermin angeboten wird.
V. Gewährleistung
1. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach
Lieferung oder Leistung erfolgen.
2. Bei technischen Mängeln behält sich LEvent Media das Recht vor eine
Verbesserung und/oder Ersatzlieferung durchzuführen.
3. Die künstlerische Gestaltung unterliegt nicht der Gewährleistung.
4. LEvent Media übernimmt keine Haftung für Mängel
aufgrund einer der folgenden Ursachen:
a) das Fehlen von einem korrekten Programmablauf oder mangelnde
Benachrichtigung von Veränderungen im Programmablauf,
b) schlechte Wetter- und Filmbedingungen,
c) Behinderungen durch die gegebene Lokalität, Fotografen, Priester oder andere
Menschen,
d) Tonprobleme durch Störgeräusche jeglicher Art.
e) Versagen der Technik
5. Auch wenn größte Sorgfalt aufgebracht wird das Event umfassend zu filmen, übernimmt
LEvent Media keine Garantie für das Filmen von speziellen Einzelheiten.
6. Wünsche des Auftraggebers hinsichtlich der künstlerischen Umsetzung soll bis spätestens
1 Tag vor Drehtermin erläutert werden. Ausschneidungswünsche werden auch bis 1 Tag nach Drehtermin akzeptiert.
7. Alle übergebenen Medien werden von LEvent Media geprüft und sind auf
handelsüblichen Wiedergabegeräten abspielbar. LEvent Media übernimmt
keine Haftung dafür, dass die verwendeten Medien ausnahmslos auf allen
Wiedergabegeräten fehlerfrei abspielbar sind.
8. Für ev. Schäden an Abspielgeräten, die durch die Verwendung von LEvent Media entstehen können,
wird keine Haftung übernommen.
VI. Schadenersatz
1. LEvent Media haftet für ihre oder durch ihre
Erfüllungsgehilfen verursachten Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit..
2. Ist im Falle von Krankheit oder Unfall eines Kameramannes kein
Ersatzdrehtermin möglich, übernimmt LEvent Media keine Haftung und keine Schadenersatzzahlungen.
Sind zwei Kameraleute gebucht und entfällt einer bedingt durch Krankheit oder Unfall
entfallen dem Auftraggeber die Kosten für den zweiten Kameramann. Ist ein
Kameramann gebucht und kann kein Ersatzmann bzw. Ersatztermin
gefunden werden, ist der Auftrag automatisch kostenfrei storniert.
VII. Datenschutz und Rechte
1. Die Vertragsparteien erklären sich damit einverstanden, dass Daten und Filmmaterial von
LEvent Media gespeichert, weiterverarbeitet und für Eigenwerbung im Internet oder ähnliches
verwendet werden.
2. Wenn vom Auftraggeber Musikwünsche geäußert werden oder Film- bzw. Fotomaterial
verwendet werden soll, das einer Urheberrechtsabgabe unterliegt, nimmt der
Auftraggeber zur Kenntnis, dass die mit diesem geschützten Material hergestellte
Datenträger nur im privaten Bereich aufgeführt werden dürfen. Für öffentliche
Aufführungen sind spezielle Genehmigungen einzuholen.
VII. Sonstige Bestimmungen
1. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, Beteiligte (Eigentümer, Besitzer, Gäste,
Dienstleiseter) über die Filmarbeiten zu informieren und wenn notwendig, erforderliche
Genehmigungen einzuholen.